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Gabriella Zehnder
 

Kosten

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Steinenring 12
4051 Basel

Tel 061 301 43 24
Fax 061 301 43 26

 

Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werden von der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung übernommen.

Die Tarife für ergotherapeutische Leistungen sind in den folgenden Verträgen definiert:

Bei Krankheit im Vertrag zwischen dem Ergotherapeutenverband der Schweiz (EVS) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einerseits, sowie dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) andererseits, datiert vom 22.10.1992: Vertragsergänzung Tarifanpassung (Tarifreduktion) datiert vom 1.1.2005.

Bei Unfall und Invalidität im Vertrag zwischen dem Roten Kreuz (SRK) und dem Ergotherapeutenverband der Schweiz (EVS) einerseits, sowie den Versicherern gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung, vertreten durch die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), der Invalidenversicherung (IV), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), sowie dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) andererseits, datiert vom 15.7.1993.

Der Tarifpunktwert für Ergotherapie beträgt:

Bei der Krankenkasse Fr. 1.10 (seit 1.1.2005, kein Teuerungsindex)
Bei Unfall und Invalidität Fr. 1.10 (seit 15.7.1993; kein Teuerungsindex)

Ergotherapeuten rechnen gemäss ihren Tarifverträgen (betrifft sowohl Krankheit, Unfall und Invalidität) ihre Leistungen am Patienten nach Viertelstunden des geleisteten Aufwandes ab.

Pos
Leistung
TP*
Kosten**
7601
Ergotherapeutische Massnahmen
in Anwesenheit des Patienten
24
Fr. 26.40
7602
Patientenbezogene ergotherapeutische Leistung ohne Anwesenheit des Patienten (Planung, Vor- und Nachbereitung,
Herstellen und Anpassen von Schienen
und Hilfsmitteln, Berichte)
18
Fr. 19.80
7603
Passive ergotherapeutische Behandlungen
in Anwesenheit der Patienten
(Paraffinbad, TENS usw.)
11
Fr. 12.10
7604
Wegzeit bei Behandlungen ausserhalb
der Praxis
9
Fr. 9.90
7611 bis 7634 Gruppentarife (Kosten analog 7601/7602 verteilt auf Anzahl der Gruppenteilnehmer)

  *Tarifpunkte
**für eine Viertelstunde Ergo bei Krankheit und Unfall

Materialentschädigung
: Für Hilfsmittel und Schienen, welche durch die Therapeutin abgegeben werden, übernehmen die Versicherer ohne vorherige Kostengutsprache Kosten bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 250.00. (Betrag nicht mehr angepasst seit 1992)

Von diesem Honorar werden in der Ergotherapiepraxis alle anfallenden Kosten für Löhne, Ferien, Sozialversicherungen, Geschäftsversicherungen, Berufshaftpflichtversicherung, Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen, die Geschäftsmiete, Reinigung, Geschäftseinrichtung (Mobiliar, Geräte, Therapiematerial, Literatur, Zeitschriften, Blumen usw.), beglichen.

Ergotherapeuten stellen, gemäss Tarifverträgen, direkt dem Kostenträger (Krankenkasse, Versicherung) Rechnung für die erbrachten Leistungen. Die Versicherung ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages (analoger Prozentsatz zu ärztlichen und physiotherapeutischen Leistungen) beim Patienten zurück.