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Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische
Behandlung werden von der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung
übernommen.
Die Tarife für ergotherapeutische Leistungen sind in den
folgenden Verträgen definiert:
Bei Krankheit im Vertrag zwischen dem Ergotherapeutenverband der Schweiz
(EVS) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einerseits, sowie dem Konkordat
der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) andererseits, datiert vom 22.10.1992:
Vertragsergänzung Tarifanpassung (Tarifreduktion) datiert vom 1.1.2005.
Bei Unfall und Invalidität im Vertrag zwischen dem Roten Kreuz (SRK) und dem
Ergotherapeutenverband der Schweiz (EVS) einerseits, sowie den Versicherern
gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung, vertreten durch die
Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), der Invalidenversicherung (IV), vertreten
durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), sowie dem Bundesamt für
Militärversicherung (BAMV) andererseits, datiert vom 15.7.1993.
Der
Tarifpunktwert für Ergotherapie beträgt:
Bei der Krankenkasse Fr. 1.10 (seit 1.1.2005, kein Teuerungsindex) Bei Unfall und Invalidität Fr. 1.10 (seit 15.7.1993; kein Teuerungsindex)
Ergotherapeuten rechnen gemäss ihren Tarifverträgen (betrifft sowohl
Krankheit, Unfall und Invalidität) ihre Leistungen am Patienten nach
Viertelstunden des geleisteten Aufwandes ab.
Pos
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Leistung
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TP*
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Kosten**
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7601
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Ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit des Patienten
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24
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Fr. 26.40
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7602
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Patientenbezogene ergotherapeutische Leistung ohne Anwesenheit
des Patienten (Planung, Vor- und Nachbereitung, Herstellen und Anpassen von
Schienen und Hilfsmitteln, Berichte)
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18
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Fr. 19.80
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7603
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Passive ergotherapeutische Behandlungen in Anwesenheit der
Patienten (Paraffinbad, TENS usw.)
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11
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Fr. 12.10
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7604
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Wegzeit bei Behandlungen ausserhalb der Praxis
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9
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Fr. 9.90
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7611 bis 7634 Gruppentarife (Kosten analog 7601/7602
verteilt auf Anzahl der Gruppenteilnehmer)
*Tarifpunkte **für eine Viertelstunde Ergo bei Krankheit und Unfall
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Materialentschädigung: Für Hilfsmittel und Schienen,
welche durch die Therapeutin abgegeben werden, übernehmen die Versicherer ohne
vorherige Kostengutsprache Kosten bis zu einem Höchstbetrag von Fr.
250.00. (Betrag nicht mehr angepasst seit 1992)
Von diesem Honorar werden in der Ergotherapiepraxis alle
anfallenden Kosten für Löhne, Ferien, Sozialversicherungen,
Geschäftsversicherungen, Berufshaftpflichtversicherung, Fort- und Weiterbildung
aller Mitarbeiterinnen, die Geschäftsmiete, Reinigung, Geschäftseinrichtung
(Mobiliar, Geräte, Therapiematerial, Literatur, Zeitschriften, Blumen usw.),
beglichen.
Ergotherapeuten stellen, gemäss Tarifverträgen, direkt dem Kostenträger
(Krankenkasse, Versicherung) Rechnung für die erbrachten Leistungen. Die
Versicherung ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages (analoger Prozentsatz
zu ärztlichen und physiotherapeutischen Leistungen) beim Patienten zurück.
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